Hecken- und Gehölzschnitt jetzt erledigen - Grünbündelsammlung im Oktober und November nutzen

Seit Anfang Oktober dürfen Bäume, Sträucher und Hecken im Stadtgebiet wieder stärker zurückgeschnitten werden. Die gesetzliche Schutzzeit für nistende Vögel endete am 30. September. Damit sind jetzt wieder Arbeiten erlaubt, die über den einfachen Pflege- und Formschnitt hinausgehen. Die Stadtverwaltung nimmt dies zum Anlass, um an alle Grundstückseigentümer zu appellieren, wucherndes Grün rund um das eigene Areal zurückzuschneiden.
Nach den Sommermonaten verdecken oft herabhängende Äste und wuchernde Sträucher an vielen Stellen Straßenlaternen, Straßenschilder oder Verkehrszeichen. Zudem werden Geh- und Radwege verengt sowie die Sicht an Kreuzungen und Einmündungen beeinträchtigt. Im schlimmsten Fall sind Fußgänger und Kinder auf dem Rad gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Auch Rettungsdienste, Müllabfuhr und Postboten werden durch zugewachsene Fahrbahnen und Wege behindert.
„Wir appellieren an das Verantwortungsgefühl aller Meerbuscherinnen und Meerbuscher: Helfen Sie mit, dass gefährliche Situationen gar nicht erst entstehen, und schneiden Sie überhängendes Grün ausreichend zurück“, so der Appell aus dem Rathaus.
Um Ärger und Kosten zu vermeiden, sollten die vorgegebenen Mindesthöhen eingehalten werden:
- über Geh- und Radwegen: mindestens 2,50 Meter freie Höhe
- über Fahrbahnen: mindestens 4,50 Meter freie Höhe
Bei Verstößen drohen Bußgelder oder eine kostenpflichtige Beseitigung der Überhänge durch die Stadtverwaltung.
Sollte beim Rückschnitt mehr Grünschnitt anfallen, als in die Biotonne passt, bietet die Stadt mit der Grünbündelsammlung eine bequeme Entsorgungsmöglichkeit direkt vor der Haustür.
Die nächsten Termine im Oktober:
- 19. Oktober in Lank-Latum, Ossum-Bösinghoven, Ilverich, Langst-Kierst und Nierst
- 21. Oktober in Strümp
- 23. Oktober in Büderich
Weitere Abholtermine folgen im November. Sie stehen unter anderem im städtischen Umweltkalender oder in der Jahresübersicht.